Verschwiegenheit wird bei Beratern in der Regel über den Dienstleistungsvertrag geregelt. Bei der Zusammenarbeit mit Steuerberater und Anwälten ist die Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflicht zusätzlich noch gesetzlich geregelt. BERATERNews zeigt, wie die genannten Berufsgruppen diese Vorgaben auch bei der Übermittlung von sensiblen Daten mit Hilfe von eDocSync erfüllen können. Hier finden Sie den Artikel